Willy-Brandt-Preis für Zeit­geschichte 2025 an Joey Rauschen­berg­er ver­liehen

Träger des Preis­es des Jahres 2025 ist Joey Rauschen­berg­er, der für seine Dis­ser­ta­tion mit dem The­ma „Wiedergut­machung für Sin­ti und Roma. Eine Prax­is­geschichte der Entschädi­gung von NS-Unrecht in Baden-Würt­tem­berg 1945–1980,“ aus­geze­ich­net wurde. Rauschen­berg­er ist His­torik­er und seit 2024 wis­senschaftlich­er Mitar­beit­er am His­torischen Sem­i­nar der Uni­ver­sität Hei­del­berg.

Am 20. Jan­u­ar 2026 fand im Forum Willy Brandt Berlin die Ver­lei­hungsz­er­e­monie für die Ver­gabe des Preis­es statt. Der Kura­to­ri­umsvor­sitzende der Stiftung, Bun­destagspräsi­dent a. D. Wolf­gang Thierse, über­re­ichte die Preisurkunde.Die Lau­da­tio hielt Con­stan­tin Goschler, Pro­fes­sor für Zeit­geschichte an der Ruhr-Uni­ver­sität Bochum. Die Kom­mis­sion schreibt zur Begrün­dung für die Ausze­ich­nung: „Die Arbeit beleuchtet die soziale Prax­is der Entschädi­gung, die Erfahrungswelt von Sin­ti und Roma im Prozess der Wiedergut­machung und richtet den Blick auf einen Bere­ich, der vielfach beson­ders undurch­sichtig erscheint: die Amtsstuben und Ver­wal­tungs­be­hör­den sowie die Inter­ak­tion zwis­chen Antrag­stel­len­den und Ver­wal­tungs­beamten. Rauschen­berg­er begreift diese Geschichte sozialer Prak­tiken und Emo­tio­nen als eine beson­dere Form der ‚Kon­tak­t­zone‘. Die Studie weist weit über den regionalen Bezug hin­aus und verbindet exem­plar­isch die Geschichte des Antizigan­is­mus mit der bun­desre­pub­likanis­chen Nachkriegs­geschichte.“

In sein­er Dis­ser­ta­tion geht der Preisträger der Frage nach, ob und in welch­er Weise Sin­ti und Roma als Über­lebende Opfer des NS-Regimes durch die Bun­desre­pub­lik für erlittenes Unrecht entschädigt wur­den. Dafür wertete er sys­tem­a­tisch Einzelfal­lak­ten von 311 indi­vidu­ellen Entschädi­gungsver­fahren der Wiedergut­machungsämter des Lan­des Baden-Würt­tem­berg sowie sein­er drei Vorgänger­län­der aus. Wesentlich­es Ergeb­nis der Arbeit ist, dass diese Ver­fol­gten­gruppe des Nazi-Regimes von den Behör­den hin­sichtlich der Entschädi­gungszahlun­gen weniger diskri­m­iniert wurde, als dies bis­lang Stand der ein­schlägi­gen Forschung war. 86,6% aller Antrag­steller haben danach bis 1979 Entschädi­gung erhal­ten. Unter den Opfern von Depor­ta­tio­nen in Konzen­tra­tions- und Ver­nich­tungslager lag die Anerken­nungsquote bei 98,9%.

Erk­lärun­gen für die gle­ich­wohl vorhan­dene Unzufrieden­heit der Betrof­fe­nen sieht der Autor in der Ver­wal­tung­sprax­is der Entschädi­gungsver­fahren. Das betr­e­ffe den häu­fig späten Zeit­punkt der Bewil­li­gung der Zahlun­gen, die Folge der juris­tisch-admin­is­tra­tiv­en Anforderun­gen der Ver­fahrens­abläufe gewe­sen seien, denen die Entschädi­gungs­be­hör­den und ‑gerichte unter­legen hät­ten. Diese seien nur schw­er­lich mit den indi­vidu­ellen sub­jek­tiv­en Erwartun­gen der Betrof­fe­nen auf schnelle Entschädi­gung zu vere­in­baren gewe­sen. Ein wesentlich­er Fak­tor waren nach Auf­fas­sung des Ver­fassers darüber hin­aus aber auch die teil­weise inten­siv­en und schwieri­gen zwis­chen­men­schlichen Kon­tak­te, die es im Ver­lauf der Entschädi­gungsver­fahren gegeben habe und die bei­d­seit­iges Unver­ständ­nis und Frus­tra­tio­nen zur Folge gehabt hät­ten. Neg­a­tive Pro­jek­tio­nen auf bei­den Seit­en hät­ten dabei eine Spi­rale der wech­sel­seit­i­gen Befrem­dung in Gang geset­zt.

Joey Rauschen­berg­er, Wiedergut­machung für Sin­ti und Roma. Eine Prax­is­geschichte der Entschädi­gung von NS-Unrecht in Baden-Würt­tem­berg 1945–1980, erscheint im Som­mer 2026 in der Schriften­rei­he der Viertel­jahreshefte für Zeit­geschichte im DeGruyter Old­en­bourg Ver­lag.