CSI: Frankfurt

Über die Knochenarbeit eines Rechtsmediziners sprach Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt am Main, an diesem Mittwoch in der hessischen Landesvertretung .

Ein Schwerpunkt des Institutes liegt auf der forensischen Entomologie, also auf der wissenschaftlichen Erforschung von Insekten zur Aufklärung von Verbrechen. Das Institut für Rechtsmedizin in Frankfurt ist europaweit eines der forschungsstärksten Einrichtungen auf diesem Gebiet. Ein anderes Spezialgebiet der Rechtsmedizin ist die forensische Osteologie, die dann zum Einsatz kommt, wenn vom Menschen nur noch Knochen übrig sind. Es geht also um echte Knochenarbeit – wie der Titel der Veranstaltung schon nahelegt: „CSI oder Knochenarbeit? Forensische Osteologie in der modernen Rechtsmedizin“.

Die Rechtsmedizin als Wissenschaft

Ein Tathergang wird mitunter vom Tatverdächtigen, vom vermeintlichen Opfer und von beteiligten Zeugen unterschiedlich beschrieben. Wenn es darum geht, solche Szenarien zu beurteilen, werden von den Rechtsmedizinern Wahrscheinlichkeitsangaben gefordert. Im Strafrecht wird die an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt. Die Rechtsmedizin ist daher auf eine gut dokumentierte Beweislage angewiesen. Ihre Aussagen trifft sie mit Bedacht, denn nur in einem von tausend Fällen wird ihr ein Irrtum zugestanden.

Um dem eigenen wissenschaftlichen Anspruch zu genügen, ist die Rechtsmedizin mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass es nur geringe Fallzahlen gibt. Manchmal gründen Erkenntnisse auf Einzelfällen. Daher kommt es darauf an, die einzelnen Fälle so gut wie möglich auszuarbeiten bzw. nachzuarbeiten: In Studien werden häufig Re-Evaluationen durchgeführt, um ein bestimmtes Phänomen zu validieren. Die Publikation von Fallbeispielen gestaltet sich für die Rechtsmedizin aufgrund des publication bias und nationaler rechtlicher Eigenheiten schwierig.

Was uns ein Knochen zu sagen hat

In der Praxis lässt schon ein einzelner Knochen Rückschlüsse auf das Geschlecht und die Körpergröße des Verstorbenen zu. Statistisch gesehen habe Männer längere Beine als Frauen, d. h. ein langer Gliedmaßenknochen deutet auf einen Mann hin. Es gibt darüber hinaus verschiedene Formeln zur Rekonstruktion der Körpergröße zum Beispiel von Herbert Bach aus dem Jahr 1965. Allerdings müssen dabei Schwankungen innerhalb einer Population berücksichtigt werden. Heutzutage werden virtuelle Knochen aus postmortalen Computertomografien als Referenz herangezogen. Das Alter eines Menschen kann beispielsweise aufgrund der Schädelnaht rekonstruiert werden, denn diese Naht verschließt sich mit zunehmenden Alter. Ein Forschungsprojekt an der Universität Gießen hatte das Ziel, diese Rekonstruktionsleistung zu automatisieren.

Professor Verhoff verwies auch auf einige Anwendungsbeispiele aus der Praxis. So konnte man interessante Einblicke in die hessische Kriminalgeschichte gewinnen und in den Beitrag, den die Rechtsmedizin zur Aufklärung leisten konnte.

VON SOPHIA HÖFF

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